1. Gegenstand und Parteien

1.1 Anbieterin ist die Codelance GmbH, Kirchgasse 3, 6340 Baar, Schweiz («Sondar», «wir»). Partner ist die Firma oder Person, die wir nach ihrer Bewerbung auf /partner als Partner freischalten («Partner»).

1.2 Der Partner empfiehlt Sondar seinen Kunden. Er handelt dabei in eigenem Namen und ist weder Vertreter noch Angestellter von Sondar. Verträge über Sondar kommen allein zwischen Sondar und den Kunden zustande; dafür gelten unsere AGB.

2. Aufnahme und Empfehlungscode

2.1 Die Vereinbarung kommt zustande, wenn wir den Partner nach einem Gespräch freischalten und ihm seinen Empfehlungscode mitteilen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

2.2 Der Empfehlungscode ist persönlich. Kunden geben ihn beim Kauf im Checkout von Sondar ein. Ein Code, der erst nachträglich oder auf anderem Weg angewandt wird, begründet keine Provision.

3. Rabatt für geworbene Kunden

3.1 Kunden, die den Code einlösen, erhalten 20 % Rabatt auf ihr Sondar-Abo während der ersten 12 Monate: beim Monatsabo auf die Rechnungen dieser Monate, beim Jahresabo auf die erste Jahresrechnung. Danach gilt der reguläre Preis.

3.2 Der Code gilt nur für Kunden, die bei Sondar noch keinen Kauf bezahlt haben, und nur für das Abo, nicht für den einmaligen Deep Scan.

3.3 Der Rabatt ist nicht mit anderen Rabattcodes kombinierbar und wird nicht in bar ausbezahlt.

4. Provision

4.1 Der Partner erhält 20 % des Betrags, den ein von ihm geworbener Kunde an Sondar bezahlt hat, und zwar für Zahlungen in den ersten 12 Monaten ab dem ersten Kauf dieses Kunden.

4.2 Massgebend ist der tatsächlich bezahlte Betrag nach Rabatt, netto nach Erstattungen und Rückbuchungen (Disputes). Wird eine Zahlung ganz oder teilweise erstattet oder zurückgebucht, mindert dies die Provision; trifft die Erstattung erst nach einer Auszahlung ein, verrechnen wir sie mit späterer Provision. Wird eine Rückbuchung zu unseren Gunsten entschieden, entfällt die Minderung.

4.3 Als geworben gilt ein Kunde, der den Code des Partners beim ersten Kauf eingibt. Keine Provision entsteht für Kunden, die vor diesem Kauf schon bei Sondar bezahlt haben, und für Käufe des Partners mit seinem eigenen Code. Ein Kunde gilt nur für einen Partner als geworben; massgebend ist der erste eingelöste Code.

4.4 Die Provision ist mit der Auszahlung abgegolten. Allfällige Steuern und Sozialabgaben auf der Provision trägt der Partner selbst.

5. Abrechnung und Auszahlung

5.1 Wir rechnen die Provision quartalsweise nach Kalenderquartalen ab (Schweizer Zeit). Zahlungen zählen im Quartal, in dem sie eingehen; Erstattungen und Rückbuchungen im Quartal, in dem sie anfallen.

5.2 Erreicht das Guthaben des Partners am Ende eines Quartals mindestens CHF 100, überweisen wir es nach Abschluss des Quartals auf das Bankkonto, das der Partner uns angegeben hat. Ein kleineres Guthaben übertragen wir ins nächste Quartal.

5.3 Auf Wunsch erhält der Partner eine Übersicht mit der Anzahl geworbener Kunden und den Summen je Quartal. Namen, Adressen oder Scan-Ergebnisse der Kunden geben wir nicht bekannt.

6. Pflichten des Partners

6.1 Der Partner wirbt wahrheitsgemäss und hält das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein. Er macht keine Versprechen über Leistungen, die Sondar nicht anbietet, und versendet keine unerwünschte Massenwerbung.

6.2 Der Partner tritt nicht im Namen von Sondar auf. Name und Logo von Sondar verwendet er nur, um auf Sondar hinzuweisen.

7. Dauer und Beendigung

7.1 Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können sie jederzeit per E-Mail beenden. Mit der Beendigung deaktivieren wir den Empfehlungscode.

7.2 Für Kunden, die der Partner vor der Beendigung geworben hat, entsteht weiterhin Provision nach Ziffer 4, bis deren 12 Monate abgelaufen sind. Verstösst der Partner schwer gegen Ziffer 6, entfällt die Provision für Zahlungen nach der Beendigung.

8. Datenschutz

Wie wir Angaben zu Partnern und geworbenen Kunden bearbeiten, steht in Ziffer 3.6 der Datenschutzerklärung.

9. Änderungen

Wir können diese Vereinbarung und die Konditionen für die Zukunft ändern. Wir teilen Änderungen dem Partner mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mit. Für Kunden, die vor der Änderung geworben wurden, gelten die bisherigen Konditionen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

10.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin in Baar, Kanton Zug. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

10.3 Kontakt: info@sondar-security.com.